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Private Krankenversicherung (PKV) für Selbständige

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Unsere kostenfreie PKV Direkt-Beratung für Selbständige: Für Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung für Selbständige/Freiberufler sind wir täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr für Sie erreichbar...

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Private Krankenversicherung für Selbständige

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Selbständige und Freiberufler können sich ohne Einkommensgrenze privat kranken versichern.

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Private Krankenversicherung für Selbständige

Die Private Krankenversicherung für Selbstängige
Selbständige und Freiberufler sind auf ihre Arbeitskraft angewiesen und können sich oft keine längeren Krankheitsphasen leisten. Aus diesem Grund benötigen sie einen besonders hochwertigen und individuellen Versicherungsschutz bei Krankheit.
Eine private Krankenversicherung kann mit den vereinbarten Leistungen individuell auf sie zugeschnitten werden.

Einsteigertarif/Private Krankenversicherung für junge Selbständige und Freiberufler:
Die Einsteigertarife der PKV eignen sich speziell für junge Selbständige und Freiberufler, die Wert auf eine günstige private Krankenversicherung legen. In der PKV erhält man oft für geringere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenkasse eine vergleichbare medizinische Grundversorgung geboten, die dann je nach Tarif später mit einer vorher vereinbarten Option ohne Gesundheitsprüfung in den Leistungen erweitert werden kann.

Mittlere- und Premiumtarife/Private Krankenversicherung für junge Selbständige und Freiberufler:

Selbständige und Freiberufler, die es sich leisten können, sollten jedoch von Anfang an einen leistungsstarken Tarif für Ihre private Krankenversicherung bevorzugen. Je nach PKV-Versicherer sind in den Tarifen der privaten Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler höherwertige Leistungen wie Einzelzimmer bei Klinikaufenthalten, Chefarzt- oder Heilpraktikerbehandlung und ein offener Hilfs- und Heilmittelkatalog enthalten. Ebenfalls können umfangreiche Leistungen beim Krankentagegeld/Krankenhaustagegeld vereinbart werden.

Krankentagegeld/Selbständige

Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler:

Krankentagegeld/ gesetzliche Krankenversicherung

Selbständige und Freiberufler sind zwar ihr eigener Chef, müssen dafür aber auch im Krankheitsfall die finanziellen Verluste durch den Arbeitsausfall selber tragen. Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch, wenn die Versicherten einen Wahltarif abschließen.
Finanzielle Einbußen im Krankheitsfall müssen zuverlässig und schnell abgefedert werden, damit laufende Rechnungen bezahlt werden können und der Lebensstandard gewährleistet bleibt.

Krankentagegeld private Krankenversicherung
Eine Auszahlung des Krankentagegelds für Selbständige und Freiberufler ist in der privaten Krankenversicherung bereits ab dem vierten Tag möglich. Die Höhe der Leistungen und die Fälligkeiten einer Krankentagegeldversicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung können individuell gestaffelt werden. Wenn ein Krankentagegeld für Selbständige z.B. erst nach 6 Wochen Krankheitsdauer beginnt, ist das natürlich erheblich preiswerter als eine Auszahlung ab dem vierten Tag. Eine Staffelung der Leistung ist daher sinnvoll.
Wir beraten Sie gerne zu Thema Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler und vergleichen für Sie die Tarife zum Krankentagegeld der privaten Krankenversicherungen.

Gesetzliche Krankenversicherung/Selbständige

Selbständige/Freiberufler:Freiwilliges Mitglied/gesetliche Krankenversicherung/Mindestbeitrag GKV 2011

Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, muss einen Mindestbeitrag bezahlen.
Ihm wird unterstellt, dass er 1890 Euro im Monat verdient.
Ab dem 1. Januar gibt es für die Kassen einheitliche Regeln, nach denen der Beitrag berechnet wird, zuvor konnten die Kassen selber entscheiden wie sie die Einnahmen aus Selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit, Mieteinahmen oder Zinseinahmen berücksichtigen.
Wer als Selbständiger/Freiberufler wenig verdient, muss mindestens soviel Beitrag zahlen als hätte er einen Verdienst von 1890 Euro monatlich. Für diese Selbständigen/Freiberufler wird es meist teurer, zumindest wenn sie eine günstige Krankenkasse hatten.

Beispiel AOK Niedersachsen Mindestbeitrag für Selbständige/Freiberufler 2011:

Krankengeld ab der 7. Woche
Beitragssatz Krankenversicherung 15,5 % 14,9 %
Monatlicher Mindestbeitrag für Selbständige/Freiberufler:
297,02 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld
285,52 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankentagegeld

Monatlicher Mindestbeitrag, wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird:
198,01 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld
190,35 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankentagegeld.

Höchstbeitrag Gesetzliche Krankenversicherung 2011 Selbständige/Freiberufler:

bei 3.712,50 Euro monatlichem Einkommen. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 44.550 Euro/2011
575,44 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld
553,16 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankentagegeld